Fachwissen

Über die BImSchV.: lassen Sie sich nicht verrückt machen.

Die im Volksmund sogenannte Feinstaubverordnung für Öfen 1. BImSchV. ist seit 2010 in Kraft und seit dem 1.1.2015 gilt die 2. Stufe mit verschärften Grenzwerten. Dabei sind in den letzter Zeit etliche falsche Presseberichte erschienen, sogar vom Bundesumweltamt, welche viele Ofennnutzer verunsichert haben. Im Prinzip ist das aber alles gar nicht so aufregend, sondern ganz einfach.

Alle unsere Öfen erfüllen die aktuelle Norm

Neu zu errichtende Öfen, egal ob mit neuer oder antiker Kachelware, werden mit einem typgeprüften Brennraum im Inneren aufgebaut. Zum Beispiel der "SWEDISHCLASSICS ECO", der nach dem Prinzip des UmweltPlus-Brennraums des Österreichischen Kachelofenverbandes konstruiert ist. Ziel der Entwicklung war, eine möglichst saubere und effiziente Verbrennung zu erreichen. Generell bieten wir unseren Kunden nur Öfen mit typgeprüften Brennräumen an, die ihre Umweltfreundlichkeit gemäß BImSchV. Stufe 2  nachgewiesen haben. Das ist seit 2016 Standard im Ofenbaufachhandwerk. In Deutschland dürfen gar keine Öfen mehr ohne Einhaltung der Emmissionsgrenzwerte der BImSchV. Stufe 2 in Betrieb genommen werden.

Bestehende Feuerungsanlagen müssen entweder über eine Typprüfung verfügen, zu erkennen am Typenschild mit einer EN-Nummer einem CE-Zeichen oder einem Ü-Zeichen des Deutschen Instituts für Bau und Normentechnik DIBT, oder sind sowieso nicht davon betroffen. Wie zum Beispiel alle alten antiken Öfen, die 50 Jahre und älter sind oder z.B. als Kachelofen vor dem 31.12.2014 an Ort und Stelle errichtet wurden. In Österreich sind übrigens auch alte Kachelöfen nach dem Neuaufbau an anderer Stelle von der dortigen vergleichbaren Reglementierung 15a befreit. In Deutschland muss der alte Kachelofen nach dem Neuaufbau an anderer Stelle die Norm der 1. BImSchV. Stufe 2 erfüllen.

Warum nicht einfach mal messen?

Bei den neuen Öfen wird dies in der Regel eine EN-Nummer mit einer nachgewiesenen Prüfung in einer Prüfanstalt nach DIN-EN-13229, DIN-EN-13240 oder DIN-EN 15250 sein. Wenn Ihr Ofen das alles nicht hat, heisst das aber noch lange nicht, dass Sie ihn ausser Betrieb nehmen müssen, nur weil jemand das einfach so dahinsagt. Zunächst gibt es mehrjährige Übergangsfristen und dann kann der Schornsteinfeger am Ende der Übergangsfrist immer noch eine Messung vornehmen. Nur wenige Schornsteinfeger haben damit bisher ausreichende Erfahrungen.

Und wichtig, falls Ihr Schornsteinfeger mehr als einmal messen will: Eine Einzelraumfeuerstätte muss niemals wiederkehrend gemessen werden, wenn das Haus noch über eine andere Heizung verfügt.

Sollte dann in Zukunft Ihr Ofen bei so einer Messung durchfallen, (nebenbei gesagt gibt es so viel falsch zu machen bei dieser Messung, dass es ein Wunder ist, wenn bei ein und demselben Ofen immer das Gleiche gemessen wird. Das fängt schon damit an, wie das Holz in den Ofen gelegt wird, oder ob der Holzstapel von oben oder unten entzündet wird.) so müssen Sie ihn noch immer nicht stilllegen.

Feinstaubfilter eine günstige Alternative

Es gibt bereits Feinstaubfiltersysteme, die ins Ofenrohr geschoben oder in den Schornstein gehängt werden. Bei Preisen zwischen 900-1400 EUR ist das immer noch viel günstiger, als einen neuen Ofen zu kaufen, wenn Ihr alter Ofen ansonsten in tadellosem Zustand ist.

Messungen an antiken schwedischen Kachelöfen haben übrigens ergeben, dass diese in der Regel die Werte auf Anhieb erfüllen. Ganz ohne Filter.

Aus heutiger Sicht gelten die gesetzlichen Regelungen der BImSchV. mindestens bis 2022..dann kommt die EU ins Spiel und bringt, so ist der Plan, neue europaweit vereinheitlichte Ofennormen heraus....vielleicht. Wer dann aber bereits die Werte der BImSchV. erfüllt, ist auch bei der Ökodesignrichtline der EU auf der sicheren Seite.

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